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Der KOR-Schein

Der Ausbildungsbeirat für den KOR-Schein informiert auf diesen Seiten über das spezielle Qualifikationsmodell für Führungskräfte auf Korrosionsschutzbaustellen auf Grundlage der ZTV-Ing und der ZTV-W.

Voraussetzung für eine gute Ausführung von Korrosionsschutzarbeiten ist eine funktionierende Personalqualifikation.  Die Anforderungen an das eingesetzte Personal werden daher auch in den ZTV-ING 4-3 und ZTV-W geregelt und konkretisiert. Für die Qualifikationen müssen Nachweise erbracht werden.

Als Führungspersonal vor Ort muss ein Kolonnenführer während der Ausführung der Arbeiten ständig auf der Arbeitsstelle anwesend sein. Als Qualifikationsnachweis des Kolonnenführers wird ein sogenannter KOR-Schein verlangt. Entsprechende Bescheinigungen werden durch den Ausbildungsbeirat KOR-Schein ausgestellt. Die Geschäftsstelle des Ausbildungsbeirats ist beim Bundesverband Korrosionsschutz e.V. angesiedelt.

Der KOR-Schein setzt die Teilnahme an einem qualifizierenden Lehrgang voraus. Das abgestimmte Lehrgangskonzept umfasst 120 Unterrichtseinheiten. Die Lehrgänge schließen mit einer dreistündigen schriftlichen Prüfung ab, die um eine mündliche Prüfung ergänzt werden kann. Entsprechende Lehrgangsangebote werden bei Ausbildungseinrichtungen angeboten, die vom Ausbildungsbeirat anerkannt wurden. Die Lehrgangs- / Prüfungsinhalte und die persönlichen Zulassungsvoraussetzungen   für die Teilnehmer*innen orientieren sich an Vorgaben des Ausbildungsbeirats. Diese sind in einer entsprechenden Prüfungsordnung festgelegt.

Seit Juni 2020 beträgt die Gültigkeit der KOR-Scheine 5 Jahre (früher 3 Jahre). Durch Nachschulungen nach Vorgaben des Ausbildungsbeirates kann sie um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Termine für die KOR-Scheinlehrgänge finden Sie hier.

Termine für Nachschulungen / Auffrischungslehrgänge finden Sie hier.

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