Am 2.7.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Damit gibt es in Deutschland erstmals branchenübergreifend eine ausdrückliche Gesetzesregelung zum sog. Whistleblowing mit weitreichenden Folgen. Mit dem HinSchG wurde – mit Verspätung - die Richtlinie (EU) 2019/1937 (HinSch-RL) in deutsches Recht umgesetzt.
Was Unternehmen mit mehr als 50 Beschätigten künftig beachten müssen, finden Sie in unserem Merkblatt.