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Schutz von Whistleblowern

Am 2.7.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Damit gibt es in Deutschland erstmals branchenübergreifend eine ausdrückliche Gesetzesregelung zum sog. Whistleblowing mit weitreichenden Folgen. Mit dem HinSchG wurde – mit Verspätung - die Richtlinie (EU) 2019/1937 (HinSch-RL) in deutsches Recht umgesetzt.

Was Unternehmen mit mehr als 50 Beschätigten künftig beachten müssen, finden Sie in unserem Merkblatt.

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