In Abstimmung mit dem Ausbildungsbeirat im Bundesverband Korrosionsschutz e. V. hat das Bundesverkehrsministerium den 1. Januar 2011 als Stichtag für die Einführung des neuen KOR-Scheins offiziell bekannt gegeben.
Für Inhaber von Qualifikationsnachweisen nach der alten ZTV-KOR greift eine Bestandsschutzregelung. Auf Antrag schreibt der Ausbildungsbeirat diese Qualifikationsnachweise auf den neuen KOR-Schein um.
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