Inhalt
Die Überführung der ZTV-KOR-Stahlbauten in den Teil 4 Abschnitt 3 der ZTV-ING ist u. a. mit Änderungen bei den Anforderungen an das aufsichtführende Baustellenpersonal verbunden, worauf das Bundesverkehrsministerium (BMVI) in seinen Mitteilungen im Verkehrsblatt Heft 24/2007 hingewiesen hat.
In der neuen ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 3 wird unter 5.2 Anforderungen an das Personal u. a. folgendes gefordert:
Bei Korrosionsschutzarbeiten muss der Kolonnenführer nachweislich eine Prüfung abgelegt haben. Dies ist:
- bei inländischen Bietern durch eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirates des Bundesverbandes Korrosionsschutz e.V. (KOR-Schein)
- bei ausländischen Bietern durch einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis zu belegen.
Im Ausbildungsbeirat beim Bundesverband Korrosionsschutz sind folgende Instititutionen vertreten:
Bundesanstalt für Wasserbau, Karlsruhe
Bundesverband Korrosionsschutz e. V., Köln
Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V., Frankfurt
Für das BMVI wirken beratend mit:
Bundesanstalt für Staßenwesen, Bergisch Gladbach
Regierungspräsidium Karlsruhe
In den weiteren Hinweisen des Ministeriums finden sich folgende Vorgaben:
Der Ausbildungsbeirat für den KOR-Schein zeichnet für folgende Aufgaben verantwortlich:
- Festlegung von Zugangsvoraussetzungen für Lehrgänge zum Erwerb des KOR-Scheins
- Festlegung des Lehrinhaltes dieser Lehrgänge
- Erstellung einer Prüfungsordnung für den KOR-Schein
- Erarbeitung und Vorlage eines Handbuches (Lehrbriefes) für die oben genannten Lehrgänge
- Berufung eines Prüfungsausschusses
- Festlegung der Anforderungen an die personelle und technische Ausstattung der Ausbildungsstätten