Die ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 3 fordert, dass Kolonnenführer bei Korrosionsschutzarbeiten über eine spezielle Qualifikation (KOR-Schein) verfügen müssen.
Im Abstand von höchstens drei Jahren ist eine Nachschulung nach den Vorgaben des vom Bundesverkehrsministeriums eingesetzten Ausbildungsbeirates zu absolvieren.
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