Inhalt

Die Überführung der ZTV-KOR-Stahlbauten in den Teil 4 Abschnitt 3 der ZTV-ING ist u. a. mit Änderungen bei den Anforderungen an das aufsichtführende Baustellenpersonal verbunden, worauf das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) in seinen Mitteilungen im Verkehrsblatt Heft 24/2007 hingewiesen hat.

In der neuen ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 3 wird unter 5.2 „Anforderungen an das Personal“ u. a. folgendes gefordert:

„Bei Korrosionsschutzarbeiten muss der Kolonnenführer nachweislich eine Prüfung abgelegt haben. Dies ist:

  • bei inländischen Bietern durch eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirates des Bundesverbandes Korrosionsschutz e.V. (KOR-Schein)
  • bei ausländischen Bietern durch einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis zu belegen.“

Im Ausbildungsbeirat beim Bundesverband Korrosionsschutz sind folgende Instititutionen vertreten:

  • Bundesanstalt für Wasserbau, Karlsruhe

  • Bundesverband Korrosionsschutz e. V., Köln

  • Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V., Frankfurt

Für das BMVBS wirken beratend mit:

  • Bundesanstalt für Staßenwesen, Bergisch Gladbach

  • Regierungspräsidium Karlsruhe


In den weiteren Hinweisen des Ministeriums finden sich folgende Vorgaben:

Der Ausbildungsbeirat für den KOR-Schein hat folgende Leitet Herunterladen der Datei einHauptaufgaben:

  • Festlegung von Zugangsvoraussetzungen für Lehrgänge zum Erwerb des KOR-Scheins
  • Festlegung des Lehrinhaltes dieser Lehrgänge
  • Erstellung einer Prüfungsordnung für den KOR-Schein
  • Erarbeitung und Vorlage eines Handbuches (Lehrbriefes) für die oben genannten Lehrgänge
  • Berufung eines Prüfungsausschusses
  • Festlegung der Anforderungen an die personelle und technische Ausstattung der Ausbildungsstätten.

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