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Reform des Vergaberechts: Bundesrat nimmt Beschluss mit mittelstandsfreundlichen Vergaberegelungen an
Nachdem im Vorfeld der Beratungen des Bundesrates zum Entwurf der Bundesregierung für die anstehende Vergaberechtsreform zwei Beschlussvorschläge der Bundesratsausschüsse kursierten, die die im mittelstandsfreundlichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Stärkung der Fachlosvergabe konterkariert hätten, gibt es nunmehr Entwarnung.
Am 4. Juli 2008 hat der Bundesrat mehrheitlich einen Beschluss zu diesem Gesetzesvorhaben mit mittelstandsfreundlichen Vergaberegelungen angenommen.
Besonders ist in diesem Zusammenhang auf eine Neufassung des § 97 Abs. 3 GWB in dem Entwurf der Bundesregierung hinzuweisen. Danach soll die Fach- und Teillosvergabe zur grundsätzlichen Regel, die zusammenfassende Vergabe zur begründungspflichtigen Ausnahme werden, wenn Gründe dies erfordern.


