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NRW-Landesregierung beschließt Beschleunigung von Vergabeverfahren
Das Landeskabinett hat am 3. Februar 2009 auf Vorschlag von Wirtschaftsministerin Christa Thoben eine Vereinfachungen des Vergaberechts beschlossen. Die Wirtschaftsministerin erklärte dazu heute in Düsseldorf: „Ziel ist es vor allem, die von der Bundesregierung beschlossenen konjunkturellen Maßnahmen mit dem vereinfachten Verfahren zügig umzusetzen und damit deren Wirksamkeit zu erhöhen.“
Die Landesregierung wird durch eine zügige Vereinfachung des Vergaberechts Investitionen beschleunigen. Hierzu beabsichtigt die Landesregierung, in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Bundesregierung zum Konjunkturpaket II durch Erlass die Voraussetzungen zu schaffen, dass sowohl die Landesverwaltung als auch die kommunalen Gebietskörperschaften bis Ende 2010 Bauleistungen bis 100.000 Euro Auftragswert freihändig vergeben und bis zu eine Million Euro beschränkt ausschreiben können.
Für Liefer- und Dienstleistungen soll bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro die Wahlmöglichkeit zwischen freihändiger Vergabe und beschränkter Ausschreibung bestehen.
Durch diesen Verzicht auf die aufwändigen Verfahren der öffentlichen Ausschreibung bzw. eines Teilnahmewettbewerbs werden die Spielräume der öffentlichen Auftraggeber im Land Nordrhein-Westfalen, Beschaffungsvorgänge spürbar zu beschleunigen bzw. zu vereinfachen, erheblich erweitert.
Gleichzeitig wird das Präqualifizierungssystem gestärkt, indem vorrangig auf solche Unternehmen zur Angebotsabgabe zurückgegriffen werden soll, die sich in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen haben eintragen lassen. Der vorrangige Rückgriff wird den Gemeinden und Hochschulen aus Respekt vor den Selbstverwaltungsrechten zur Anwendung empfohlen.
Für den Bereich der Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte (5.125.000 Euro für Bauleistungen, 206.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen) wird die Landesregierung die öffentlichen Auftraggeber im Land Nordrhein-Westfalen darauf hinweisen, dass sie wegen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise berechtigt sind, die Fristen für Teilnahmeanträge und die Einreichung von Angeboten regelmäßig soweit verkürzen können, dass die Gesamtdauer von Ausschreibungen im nichtoffenen Verfahren von 87 auf 30 Tage verkürzt werden kann.


