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Umgang mit Gefahrstoffen: Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen

Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe erschienen.


TRGS 400: "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"
Die TRGS 400 beschreibt Vorgehensweisen zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 7 GefStoffV.
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TRGS 555: "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten"
Diese TRGS ist anzuwenden für die Information der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß § 14 GefStoffV.
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