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Neue VOB Ausgabe 2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht
Die Teile A und B der neuen VOB-Fassung 2009 wurden im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Im Gegensatz zu Teil A wurde Teil B nur marginal geändert. So wurde bspw. der Hinweis auf die eingeschränkte Gültigkeit der VOB/B bei Verträgen mit Verbrauchern aufgenommen und die Nummerierung der einzelnen Absätze verändert.
Der Abschnitt 1 des Teils A der VOB und Teil B der Ausgabe 2009 sollen gemeinsam erst mit der Vergabeverordnung (VgV), die den Abschnitt 2 des Teils A der VOB in Bezug nimmt, in Kraft treten. Hierfür ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, sodass mit einem Inkrafttreten erst im Frühjahr 2010 zu rechnen ist.
Die im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung finden Sie ![]()
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