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Neue Vergabeverordnung am 11. Juni 2010 in Kraft getreten

 

Die Vergabeverordnung (VgV) wurde am 10. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 11. Juni in Kraft getreten. Damit findet ein mehr als zweijähriges Gesetzgebungsverfahren seinen Abschluss.
Neben der Berücksichtigung der neuen schon seit Jahresbeginn geltenden EU-Schwellenwerte tritt nun auch die geänderte VOB/A 2009 in Kraft.

Im Gegensatz zur VOB/A sind die Änderungen in Teil B eher unwesentlich. Hinzuweisen ist auf die Klarstellung des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses (DVA). Dass die VOB/B ausschließlich zur Anwendung gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen empfohlen wird. Bei Verträgen mit Verbrauchern sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VOB/B nicht anzuwenden.


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