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Koalition lockert Vergaberecht

Mit dem Konjunkturpaket II, auf das sich die Große Koalition im Januar verständigt hat, lockert der Bund die Regeln für öffentliche Ausschreibungen.

Befristet auf zwei Jahre sollen die Wertgrenzen für beschränkte und freihändige Vergaben angehoben werden.

Bei Bauleistungen sollen beschränkte Ausschreibungen bis zu einem Auftragswert von 1 Million Euro, freihändige Vergaben bis zu 100.000 Euro möglich sein.

Die Kostengrenzen für "kleine Baumaßnahmen" des Bundes sowie Zuwendungsbaumaßnahmen, unterhalb derer ein vereinfachtes Verfahren möglich ist, werden für zwei Jahre von 1 Mio. € auf 5 Mio. € angehoben.

Länder und Kommunen wurden aufgefordert, ihre Vergabeverfahren ebenfalls durch Anhebung der Schwellenwerte zu erleichtern,

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