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Bauforderungssicherungsgesetz: Bundeskabinett versucht nachzubessern – Bundesrat stellte sich quer

Offensichtlich hatte der Gesetzgeber zwischenzeitlich erkannt, dass er mit dem am 1.1.2009 in Kraft getretenen Bauforderungssicherungsgesetz gerade in Zeiten einer Finanzkrise über das Ziel hinausgeschossen ist. Das Bundeskabinett besserte in einem Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten nach.

Danach sollte eine ordnungsgemäße Baugeldverwendung auch dann gegeben sein, wenn das jeweilige Baugeld über die konkrete Baumaßnahme hinaus auch für andere parallele Baumaßnahmen des Baugeldempfängers entsprechend den finanziellen Anforderungen verwendet wird. Dies sollte zumindest gelten, wenn der Bauherr kein Verbraucher ist.  Im gewerblichen Bausektor wäre für die Zahlungsabwicklung das „Cash-Pool-Verfahren“ weiterhin möglich 

Zudem hebt der Gesetzentwurf die Beschränkung auf, dass der Baugeldempfänger, der selber Bauleistungen erbringt, nur über 50 % des Baugeldes zur Deckung der eigenen Kosten verfügen darf.

Leider scheiterte dieser praktikable Gesetzentwurf Mitte Juni an der Ablehnung des Bundesrates. Hier hatte sich der Rechtsausschuss quer gestellt. Zur Begründung führte die Länderkammer aus, die vorgeschlagenen Änderungen würden allein Unternehmen zugute kommen, die überwiegend als Generalunternehmer oder Bauträger tätig sind. Die für einen Änderungsbedarf des Bauforderungssicherungsgesetzes geltend gemachten Argumente würden nicht greifen. Der vorgebrachte Liquiditätsengpass treffe in erster Linie unseriös handelnde Bauträgergesellschaften und Generalunternehmen, die unterfinanzierte Bauvorhaben durchführen.

Der Bundesrat möchte vor einer Novellierung zunächst die Auswirkungen des geltenden Gesetzes abwarten und auswerten. Erst wenn sich infolge der Abschätzung der Gesetzesauswirkungen ein Korrekturbedarf ergeben sollte, erwägt man einem Änderungsgesetz zuzustimmen, das die berechtigten Belange von Bauträgern, Generalunternehmern und Subs ausgewogen berücksichtigt.

In dieser Legislaturperiode wird also wohl nichts mehr passieren. In Zeiten einer Finanzkrise abzuwarten, ob von einem Gesetz Liquiditätsengpässe auch für seriös im Baugeschehen agierende Unternehmen ausgehen, grenzt an ein Vabanquespiel.

Leitet Herunterladen der Datei einGesetzentwurf Bundeskabinett

Leitet Herunterladen der Datei einBeschluss des Bundesrates zum Gesetzentwurf

Siehe auch folgenden Beitrag

 

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